Genua: Reisebericht von MdB Heidi Lippmann
heidi.lippmann@bundestag.de

Vom 31.-7. – 2. 8. 2001 hielt ich mich in Norditalien auf, um alle im Rahmen des G-8-Gipfels inhaftierten deutschen Staatsangehörigen zu besuchen sowie Mitglieder verschiedener Nationalitäten der Volxtheatergruppe. Begleitet wurde ich von Generalkonsulin Frau Uta Mayer-Schalburg, der ich für die gute Zusammenarbeit auf diesem Wege danken möchte. Eine Besuchserlaubnis lag für alle deutschen Inhaftierten vor, der Zugang zu der Gruppe der Volxtheaterleute wurde mir über das österreichische Konsulat bzw. das Entgegenkommen der Leiterin der JVA Alessandria ermöglicht. Frau Mayer-Schalburg begleitete mich bei allen Gefängnisbesuchen, die Gespräche mit den Gefangenen führte ich teilweise allein.

Programm:

31.07.2001 Briefing durch Generalkonsulin Mayer-Schalburg; Besuch im Marassi-Gefängnis, Zweiergespräche mit 6 inhaftierten männlichen Gefangenen; Besuch bei den bei dem Angriff auf die Schule schwer verletzten Daniel Albrecht und Melanie Jonasch, die am 1.8. aus dem Krankenhaus entlassen wurden und sich mittlerweile wieder in Deutschland befinden; Gespräch mit italienischen Indymedia-Journalisten; Briefing durch den EA Mailand; Gespräche mit Angehörigen und Freunden der Inhaftierten

01.08.2001 Besuch im Gefängnis von Pavia bei 4 männlichen Gefangenen aus Leipzig und München; Besuch im Gefängnis von Pontedecimo bei 8 weiblichen und 3 männlichen Gefangenen aus Freiberg; Gespräch mit dem Vorstand der kommunistischen Partei Italiens; Gespräch mit Vorstandsmitgliedern des Genua Social Forums; Gespräch mit Angehörigen und Freunden; Interview mit Liberacion

02.08.2001 Besuch im Männergefängnis von Alessandria bei Mitgliedern der internationalen Volxtheatergruppe; Gespräche mit Angehörigen, deutschen und österreichischen Journalisten und Rechtsanwälten .

Von derzeit 51 im Rahmen des G-8-Gipfels inhaftierten Gefangenen sind 49 nicht-italienischer Staatsangehörigkeit. Insgesamt sind 23 deutsche Staatsangehörige angeklagt einschließlich der beiden, die gemeinsam mit 23 weiteren der aus Österreich stammenden internationalen Volxtheatergruppe inhaftiert wurden. Alle sind nach § 419 des italienischen Strafgesetzbuchs – wegen Plünderung und Vandalismus, die meisten auch wegen „Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung" – dem sog. Black Block. Nach § 416 – terroristischer Vereinigung – sind die Mitglieder des Volxtheaters angeklagt. Bis auf einen sind alle 2 – 3 Tage nach der großen Samstag-Demonstration im Rahmen von Verkehrskontrollen oder Personen- und PKW-Kontrollen auf Plätzen in und außerhalb Genuas in Gewahrsam genommen worden. Manche befanden sich auf der Rückreise bzw. hatten aus Angst vor weiteren gewalttätigen Übergriffen Genua schnellstmöglich verlassen.

Folgende Gruppen wurden gemeinsam inhaftiert: 10 Personen aus zwei Campingmobilen aus verschiedenen Städten, darunter 7 Frauen, die sich im Gefängnis von Pontedecimo befinden und 3 Männer, die im Zentralgefängnis in Genua im Marassi-Gefängnis inhaftiert sind. Eines der Campingmobile ist mit dem Symbol der Toten Hosen gekennzeichnet, das sich in der Anklageschrift als „Terrorsymbol" wiederfindet. 3 Männer aus Leipzig – gemeinsam in einem PKW – bisher in Pavia inhaftiert, nach unserem Besuch und Protesten gegenüber der Anstaltsleitung nach Marassi umverlegt 3 Männer aus Freiberg – gemeinsam in einem PKW – in Pontedecimo inhaftiert ein Mann und eine Frau aus Oberhausen, inhaftiert in Marassi bzw. Pontedecimo ein 18jähriger aus Schwelm – sein Freund wurde wegen Minderjährigkeit entlassen ein Münchner, der in der Schule Diaz verhaftet wurde und dessen Beifahrer aus der Haft entlassen wurden ein Berliner, der in Marassi inhaftiert ist 25 Personen verschiedener Nationalitäten des Volxtheaters, davon 16 Männer im Männergefängnis von Alessandria und 9 Frauen, die im Gefängnis von Voghera inhaftiert sind. Zwei von ihnen haben deutsche Staatsangehörigkeit und leben bzw. studieren in Wien. Einer von ihnen war ursprünglich als Österreicher gemeldet worden, der andere war im Rahmen von Haftentlassungen mehrere deutscher Gefangener aus dem Gefängnis von Alessandria vom Generalkonsulat Genua versehentlich als „entlassen" geführt worden. Misshandlungen bei den Verhaftungen und im Polizeigewahrsam.

Alle Inhaftierten wurden bei der Festnahme bzw. im Polizeigewahrsam zum Teil schwer misshandelt.
Bei einigen waren 10 Tage danach noch eindeutige Spuren erkennbar, so z.B. Hämatome im Gesicht, an den Armen, Abschürfungen von Handschellen. Die Gefangenen berichteten unabhängig von einander von

  • Schlägen, Fausthieben, Schlagstockschlägen, Tritten (z.T. in den Magen)
  • Fesselung in Handschellen –z. T. über Stunden hinweg auf dem Boden kniend, Gesicht zur Wand, Hände auf den Rücken gefesselt
  • Ständigen Beleidigungen und Beschimpfungen
  • Redeverbot
  • Permanenter Androhung von Gewalt mit Schlagstöcken
  • Abschneiden von Haarsträhnen mit Messern oder Scheren
  • Androhung sexueller Gewalt bei den Frauen
  • Demütigungen wie nackt ausziehen vor den versammelten Sicherheitskräften, wobei sie zu Kniebeugen u.ä. gezwungen wurden
  • Erpressen von Unterschriften unter Dokumente, die ihnen lediglich in italienischer Sprache vorgelegt wurden.
  • Einige berichteten, dass man ihnen während der Verhöre fremde Gegenstände in die Hand drücken wollte, um sie damit zu fotografieren, so z. B. Eisenstangen, Stempel u.a. nicht den Betroffenen gehörende Dinge.
  • Manche hielten sich in mehreren Polizeistationen auf bzw. in der Kaserne von Bolzaneto, wo besonders hart mit den Verhafteten umgegangen wurde. Einige berichteten darüber, dass sehr junge Sicherheitskräfte von älteren „angelernt" wurden. Manche wurden mit „Heil Hitler" begrüßt, einer als „Jude" beschimpft, immer wieder gab es Gesten, die „Kopf ab" symbolisieren.

    Mitglieder der Volxtheatergruppe mussten sich bei ihrer Verhaftung mit hoch erhobenen Händen und abgewandten Gesicht an ihren Bus stellen, während hinter ihnen 2 – 3 Sicherheitskräfte mit Maschinenpistolen auf- und abgingen, den Finger am Abzug. Als alle anderen Sicherheitskräfte (Carabinieri, Zivilpolizisten und Angehörige eines Spezialkommandos) sich in einigen Metern Entfernung in einer Reihe aufstellten, stellte sich den Festgenommenen das Bild von einer Exekution dar.

    Manche berichteten davon, zu Beginn und am Ende des Aufenthaltes im Polizeigewahrsam ärztlich untersucht worden zu sein. Am Ende hätte der Arzt allerdings noch nicht einmal mehr den Kopf gehoben, um den Inhaftierten anzusehen, sondern lediglich seine Unterschrift unter einen Bericht gesetzt.

    Ausschlaggebend waren für die Verhaftungen immer wieder das Auffinden bestimmter Kleidungsstücke, so z. B. T-Shirts und Hosen in den Farben schwarz und grau, und Gegenstände, die zu Campingausrüstungen gehören, z. B. Zeltstangen oder Küchenmesser. Bei der Volxtheatergruppe darüber hinaus eine Menge Gegenstände, die als Requisiten für ihre Vorführungen benutzt werden.

    Eine Gruppe wurde bereits einmal am Vormittag durchsucht, durfte nach der PKW- und Personenkontrolle aber unbehelligt weiterfahren. Erst gegen abend bei einer erneuten Kontrolle an einem anderen Ort wurden sie als „verhaftungswürdig" befunden. Die Überstellung in die Gefängnisse erfolgte wiederum unter Schlägen und gefesselt.

    Zur Situation in den Gefängnissen

    Marassi
    Die 6 dort befindlichen Männer aus der 10er-Gruppe und drei weitere Einzelinhaftierte befanden sich in einer Gemeinschaftszelle. Sie klagten insbesondere über fehlende Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu Rechtsanwälten, Angehörigen und Konsulat. Telefongespräche und Faxe waren verboten, hygienische Artikel, Briefumschläge u.a. wurde nicht ausgehändigt. Hofgang gab es alle paar Tage. Durch mangelnde sprachliche Verständigung sind die Kontakte zum Wachpersonal stark eingeschränkt. Ebenso zu Mitgefangenen. Mittlerweile sind auch die vier vorher in Pavia Inhaftierten in Marassi und sind gemeinsam mit den o.g. 6 in einer Zelle untergebracht.

    Pavia
    Von den 4 in Pavia untergebrachten deutschen Gefangenen saßen 2 gemeinsam in einer Zelle, die beiden andern sowie ein im Rahmen von G-8 inhaftierter Ire waren jeweils in Zweierzellen alleine untergebracht, obwohl uns die Anstaltsleiterin zu Beginn unseres Besuches etwas anderes erzählte. Im Abschlußgespräch trugen wir den Wunsch vor, die beiden in Einzelhaft befindlichen Männer zusammenzulegen. Am nächsten Tag erfuhren wir von ihrer Verlegung nach Genua ins Marassigefängnis.
    Alle hatten ähnliche Probleme wie die Gefangenen in Marassi, ein am Vortag unseres Besuches an das Generalkonsulat abgeschicktes Fax mit der dringenden Bitte um sofortige Kontaktaufnahme lag noch nicht vor. Aufgrund des Fehlens von Außenkontakten waren die 3 Leipziger und der Münchener soweit, in den Hungerstreik treten zu wollen. Stattdessen fertigten sie eine Resolution an, in der sie gegen ihre Inhaftierung und die Haftbedingungen protestieren. Bis auf einen hatte drei Gefangene noch keinen Wahlverteidiger. Einer war selbst bei der Haftüberprüfung ohne anwaltliche Vertretung, weil die Pflichtverteidigerin nicht erschienen war. Auch hier gelang die Vermittlung einer anwaltlichen Vertretung. Kontakte zu Mitgefangenen wurden mit dem Verweis auf „Isolation" strikt untersagt.

    Pontedecimo
    Auch für die 3 Freiberger Gefangenen traf ähnliches zu wie für Marassi und Pavia: mangelnde hygienische Ausstattung (z.B. keine Einwegrasierer, keine Handtücher ...), Kommunikationseinschränkungen, Hofgang alle paar Tage ... Unsere Bemühungen dieses abzuändern wurde vom Commandante dahingehend beantwortet, er wollte sie nur ungern mit den anderen „Ausländern" rauslassen, da sich darunter üble Elemente befinden würden ... Für Einzelausgang fehle ihm das Personal ...
    Im Gegensatz zu allen männlichen Gefangenen haben die 8 Frauen in Pontedecimo relativ gute Haftbedingungen. Sie sind zu viert in 2 Zellen untergebracht, können sich mehrere Stunden lang im Hof aufhalten und haben durch Kontakte zu Mitgefangenen schnell erfahren, welche Rechte sie haben. Dementsprechend war ihre psychische Situation positiver als bei allen o.g. männlichen Gefangenen. Nichtsdestotrotz fühlen sie sich ebenso zu unrecht inhaftiert wie alle im Rahmen des G-8 Inhaftierten und fordern ihre umgehende Freilassung.

    Alessandria
    Mit großer Freundlichkeit wurden wir von der Anstaltsleiterin begrüßt, die uns sofort anbot, die Zellentrakte zu besuchen sowie freie Hand bei der Auswahl der zu besuchenden Häftlinge ließ. Rechtzeitig zum Gipfel hatte man hier die Gefangenenzahl von 350 auf 100 reduziert um Platz für die erwarteten „gewalttätigen" Demonstranten zu haben. Eigens zu diesem Zweck wurden alle beweglichen Dinge aus den Zellen demontiert und sogar die Betten aneinander geschweißt.
    Unser Besuch im Zellentrakt zeigte offene leere Zellen, da alle Gefangenen sich mehrere Stunden lang täglich gemeinsam in einem Gemeinschaftstrakt aufhalten können, wo Besucher- und Anwältezimmer sind sowie eine grosse Raucherzelle. Darüber hinaus können sie regelmäßig mehrmals täglich nach draußen zum Hofgang. Sowohl die Gefängnisleitung als das Wachpersonal schien überrascht durch die Freundlichkeit und Friedfertigkeit der Gefangenen, so dass man ihnen mehr Rechte einräumt als anderen Gefangenen. Trotz der massiven psychischen und physischen Beeinträchtigungen, die die Gefangenen bei ihrer Verhaftung und im Polizeigewahrsam erlitten haben, war die Stimmung relativ gut. Hier wurden auch Besuche von Freundinnen zugelassen.
    Intensiv erschien mir die anwaltliche Betreuung. Auch das österreichische Konsulat hatte wohl eigens einen Rechtsberater entsandt, um die Gefangenen über das Nötigste zu informieren.

    Anwaltliche Betreuung
    Erst am Tag meines Besuches erfuhr ein Angeklagter im Marassi-Gefängnis durch einen Besuch seines Rechtsanwaltes, dass er – wie nahezu alle – wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, dem sog. „Black Block" angeklagt sei. Alle anderen kannten bis dahin ihre Anklageschrift nicht. Die meisten Gefangenen hatten lediglich eine Liste der bei ihnen beschlagnahmten Gegenstände erhalten – zum überwiegenden Teil in italienisch. Einige von ihnen hatten bis auf den gestellten Pflichtverteidiger noch keinen eigenen Anwalt. Durch Gespräche mit den Gefangenen, Angehörigen und Freunden konnten Kontakte zu Anwälten hergestellt werden. Listen mit Namen von deutsch- und englischsprechenden Rechtsanwälten, die das Generalkonsulat zum Teil an die Gefängnisleitungen überstellt hatten, waren nach Auskunft mehrerer Gefangener ihnen nicht ausgehändigt worden. Die Suche nach adäquaten Anwälten ist für Außenstehende schwer, obwohl das Genua Social Forum sich bemühte zu helfen. Viele Anwälte waren jedoch durch die vielen Verhaftungen im Rahmen des G-8-Gipfels überlastet, so dass einige der Gefangenen sich nicht ausreichend vertreten fühlten. Durch die eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten der Gefangenen war es äußerst schwierig, Informationen über Anwälte in die Gefängnisse hinein und hinauszubringen. Wir haben mehrfach Erklärungen über die Anwaltswahl an Gefängnisleitungen und Rechtsanwälte weitergeleitet, so dass jetzt hoffentlich eine adäquate anwaltliche Vertretung möglich ist. Natürlich ist auch die finanzielle Seite ein Problem, da Angehörige mit der Forderung z.B. eines Anwalt auf 10.000 DM Vorschuß eindeutig überfordert sind.
    Durch die vermutete Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, dem sog. Black Block wird den Gefangenen unterstellt, an bestimmten Gewaltaktionen beteiligt gewesen zu sein, so z.B. Zerstörungen, Plünderungen, dem Werfen von Molotow-Cocktails u.a. Keine Rolle spielt hierbei scheinbar, dass alle mehrere Tage nach den Auseinandersetzungen in Genua und teilweise weit entfernt inhaftiert wurden. Lediglich das Auffinden dunkler Kleidungsstücke und bestimmter Gegenstände reicht für diese Vermutung aus. Mehrere Gefangenen klagten darüber, dass man bei der Durchsuchung ihrer Fahrzeuge Gegenstände gefunden haben will, die ihnen nicht gehörten, trotz allem wurden sie gezwungen, die entsprechenden Beschlagnahmeprotokolle zu unterzeichnen.
    Welche Relevanz dieses in einem Verfahren haben wird, bleibt zu prüfen. Die Frage der Prozessführung und anwaltlichen Taktik war für Angehörige immer wieder ein Thema.
    So spielte eine Rolle, inwieweit die Gefangenen darauf verzichten sollten, über die schweren Misshandlungen im Polizeigewahrsam auszusagen in der Hoffnung, dass es durch derartigen Verzicht zu einer Haftentlassung kommen möge. Mehrere Angehörige möchten keine politische Thematisierung.
    Auch gab es Versuche, die Veröffentlichung der mir von einigen Gefangenengruppen überreichten Resolutionen zu verhindern. Dem gegenüber stehen die Aussagen der Angeklagten, die sich durchaus als politische Gefangene verstehen und mir entsprechende Resolutionen überreichten – aus Angst vor Repressionen größtenteils namenlos. In Gesprächen mit Vertretern des Genua Social Forum und der kommunistischen Partei ging es insbesondere um die notwendige Solidarität mit dem ausländischen Gefangenen und wie sich diese gestalten könne. Die angespannte innenpolitische Situation nach den G-8-Ausschreitungen hat anfänglich zu einer gewissen Zurückhaltung im politischen Aktionsradius geführt, die mittlerweile aber überwunden ist. Es gibt mittlerweile eine breite Solidarität. Dringend erforderliche Schritte des Generalkonsulats/Auswärtigen Amtes Prüfung der juristischen Situation, z.B. ob die Möglichkheit einer Haftentlassung und Ausreise an die Heimatorte besteht im Rahmen des Schengener Abkommens, von wo aus ggf. der Prozess abgewartet werden kann. Druck auf die italienische Regierung, die Anklage fallen zu lassen, da es sich offensichtlich um reine Willkür handelt und die Anklagepunkte einer ernsthaften juristischen Überprüfung nicht standhalten dürften. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die deutschen Inhaftierten ebenso wenig wie die Angehörigen der Volxtheatergruppe an Ausschreitungen, Gewalttaten, Plünderungen o.ä. beteiligt waren. Der Vorwurf Angehörige einer kriminellen oder gar terroristischen Vereinigung ist absurd und entbehrt jeder Grundlage. Der Besitz schwarzer oder dunkelgrauer Kleidungsstücke ist ebenso wenig ein Straftatbestand wie der Besitz von Campingausrüstungen, Küchenmessern oder Korkenziehern.
    Die Bundesregierung muß dieses der italienischen Regierung gegenüber deutlich zum Ausdruck bringen und die sofortige und bedingungslose Freilassung fordern und die Herausgabe aller beschlagnahmten Sachen und Fahrzeuge. Das gleiche gilt für alle Regierungen, deren Staatsangehörige im Rahmen des G-8 Gipfels inhaftiert, verletzt oder abgeschoben wurden.
    Das Generalkonsulat muß personell aufgestockt werden, um den Gefangenen und Angehörigen eine adäquate und ständige Betreuung zu gewährleisten. Darüber hinaus sollte ein Rechtsberater vor Ort Angehörigen beratend zur Seite stehen, z.B. über Verfahrensschritte informieren, da die Kommunikation mit den Anwälten durch mangelndes Sprachverständnis schwierig ist. Im Gefängnis selbst sollten mindestens zweiwöchentliche Besuche stattfinden.
    In der deutschen und internationalen Öffentlichkeit ist dringend eine breite Solidarität erforderlich. Es kann nicht hingenommen werden, dass Globalisierungskritiker auf diesem Wege a) kriminalisiert werden und b) eine legitime und berechtigte Kritik an der Globalisierungspolitik auf diese Art und Weise zum Schweigen gebracht werden soll.
    Ich fordere die sofortige Freilassung aller im Rahmen des G-8-Gipfels aus politischen Gründen Inhaftierten, die Einstellung aller Verfahren sowie die Herausgabe aller beschlagnahmten Gegenstände. Dringend erforderlich ist eine Internationale Untersuchungskommission, die sich umgehend an die Arbeit macht, bevor weitere Beweismittel für die brutale Gewalt im Vorgehen gegen G-8-Gipfeldemonstranten verschwinden.

    Göttingen, den 8.8.2001
    Heidi Lippmann