Bluewinnews 17. 08. 2001

Absender Bundespolizei
[TA] - Ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Polizei (BAP) muss seinen Arbeitsplatz räumen. Von diesem aus hatte er ein E-Mail versandt, in welchem er sich in beleidigender Weise zum jugendlichen Globalisierungsgegner äusserte, der in Genua starb. Der Mitarbeiter gestand im Rahmen einer administrativen Voruntersuchung, das E-Mail an ein deutsches Webportal verschickt zu haben, wie das BAP am Freitagabend mitteilte. Er habe während der Befragung sein Vorgehen bedauert.

Von Sascha Buchbinder

"Non è peccato per questo bastardino!" Mit diesem Satz hat ein Mitarbeiter des eidgenössischen Bundesamts für Polizei (BAP) den am 20. Juli in Genua erschossenen Carlo Giuliani beschimpft. "Es ist nicht schade um diesen kleinen Bastard (bastardino)", lautet die lapidare Zeile in dem Italienisch abgefassten E-Mail, das die Betreiber der Internetseite www.linkeseite.de am 16. August erhielten.

Die Betreiber, die sich selbst als Genossen Giulianis verstehen und für den 20. August zu Demonstrationen aufrufen, leiteten das E-Mail gestern Freitag an den Bund weiter. Auch auf der Redaktion des "Tages-Anzeigers" traf im Verlauf des Nachmittags eine Kopie ein. Das Mail weist den Absender dem BAP zu (bap.admin.ch), und auch die angegebene IP-Nummer des Mail-Servers deutet auf den Bund hin. Allerdings ist der Rechner mit der Nummer 193.5.216.70 nicht registriert und reagierte gestern Freitag auch nicht auf Computeranfragen (Ping).

Vorwurf wird geklärt
Auf Anfrage bestätigte BAP-Sprecher Jürg Pulver, dass tatsächlich ein Beamter mit dem im Absender auftauchenden Namen beim BAP arbeitet. Der Mann sei in der Dienststelle Analyse und Prävention tätig. Später am Abend teilte die Nachrichtenagentur AP mit, der Beamte habe in der Voruntersuchung gestanden, der Urheber des Mails zu sein. Er habe ausgesagt, die Mitteilung von seinem Arbeitsplatz aus verschickt zu haben. Zugleich habe er sein Vorgehen ausdrücklich bedauert.

Der Fachbeamte wurde mit sofortiger Wirkung bis zum Abschluss des Verfahrens von seiner Tätigkeit suspendiert. Das BAP distanziert sich in einer Mitteilung in aller Form vom Vorgehen seines Mitarbeiters und bedauerte den Vorfall.

Über mögliche weiterreichende Konsequenzen für den Mitarbeiter konnte BAP-Sprecher Jürg Pulver am Freitagabend nichts sagen.